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Energiepreise
In dem zweiten Beitrag zu Energiepreisen
setzt sich unser Vereinsmitglied Dr. Lothar Gutsche mit der
Preissockel-Theorie für Energiepreise auseinander. Demnach ist die
Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates am BGH weder mit dem Wortlaut
noch mit Sinn und Zweck des § 315 BGB vereinbar. Die
Preissockel-Theorie führt zu schweren logischen Widersprüchen
im Begriff „Billigkeit“. Die schweren Defizite lassen nach Motiven der
BGH-Richter fragen und danach, warum Staatsanwälte oder die
anderen BGH-Senate diese Form der „Rechtsprechung“ am VIII. Zivilsenat
dulden.
Link zum vollständigen Beitrag vom 14.01.2010:
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zeigt in seinem viel
zitierten Leitsatz-Urteil VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008 zu Gaspreisen
ein bemerkenswertes Verständnis von Kartellrecht. Damit und mit
den Folgen für die Billigkeitskontrolle von Energiepreisen nach
§ 315 BGB befasst sich unser Vereinsmitglied Dr. Lothar Gutsche.
Der Beitrag zeigt auf, wie der BGH-Senat unter Vorsitz des Richters
Wolfgang Ball die Rolle des Gesetzgebers übernommen hat und wie
sorgfältig das Urteil in einer "Urteils-Trilogie" vorbereitet
wurde. Die Entscheidung vom 19.11.2008 wird charakterisiert als Urteil,
das nicht mehr "im Namen des Volkes", sondern "im Namen der
Energieversorger" ergangen ist.
Link zum vollständigen Beitrag vom 04.02.2010:
Die Rechtsprechung des VIII.
Zivilsenates am Bundesgerichtshof zur
Billigkeit von Energiepreisen verlangt nach Konsequenzen für die
verantwortlichen Richter. Konkret geht es um Strafverfolgung wegen
Rechtsbeugung, um Maßnahmen der Dienstaufsicht und um eine
Richteranklage nach Artikel 98 Abs. 2 des Grundgesetzes. Wir berichten
über unsere Erfahrungen, die wir seit Februar 2010 sammelten, als
wir diese rechtsstaatlichen Mittel zur Kontrolle der
kritikwürdigen Rechtsprechung einsetzten. Mit dem Beitrag
vermitteln wir einen Eindruck vom Amts- und Rechtsverständnis
höchster Repräsentanten unserer Demokratie.
Link zum vollständigen
Beitrag vom 30.07.2010:
Kontrolle
der Rechtsprechung des BGH zu
Energiepreisen
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