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In dem ersten Beitrag zu Energiepreisen setzt sich unser Vereinsmitglied Dr. Lothar Gutsche mit dem Thema Quersubventionierung aus steuerrechtlicher, kommunalpolitischer und verfassungsrechtlicher Sicht auseinander.

Link zum vollständigen Beitrag vom 15.11.2008:
Verfassungswidrigkeit der Quersubventionierung von öffentlichen Aufgaben durch überhöhte Energiepreise



In dem zweiten Beitrag zu Energiepreisen setzt sich unser Vereinsmitglied Dr. Lothar Gutsche mit der Preissockel-Theorie für Energiepreise auseinander. Demnach ist die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates am BGH weder mit dem Wortlaut noch mit Sinn und Zweck des § 315 BGB vereinbar. Die Preissockel-Theorie führt zu schweren logischen Widersprüchen im Begriff „Billigkeit“. Die schweren Defizite lassen nach Motiven der BGH-Richter fragen und danach, warum Staatsanwälte oder die anderen BGH-Senate diese Form der „Rechtsprechung“ am VIII. Zivilsenat dulden.

Link zum vollständigen Beitrag vom 14.01.2010:



Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zeigt in seinem viel zitierten Leitsatz-Urteil VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008 zu Gaspreisen ein bemerkenswertes Verständnis von Kartellrecht. Damit und mit den Folgen für die Billigkeitskontrolle von Energiepreisen nach § 315 BGB befasst sich unser Vereinsmitglied Dr. Lothar Gutsche. Der Beitrag zeigt auf, wie der BGH-Senat unter Vorsitz des Richters Wolfgang Ball die Rolle des Gesetzgebers übernommen hat und wie sorgfältig das Urteil in einer "Urteils-Trilogie" vorbereitet wurde. Die Entscheidung vom 19.11.2008 wird charakterisiert als Urteil, das nicht mehr "im Namen des Volkes", sondern "im Namen der Energieversorger" ergangen ist.

Link zum vollständigen Beitrag vom 04.02.2010:



Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates am Bundesgerichtshof zur Billigkeit von Energiepreisen verlangt nach Konsequenzen für die verantwortlichen Richter. Konkret geht es um Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung, um Maßnahmen der Dienstaufsicht und um eine Richteranklage nach Artikel 98 Abs. 2 des Grundgesetzes. Wir berichten über unsere Erfahrungen, die wir seit Februar 2010 sammelten, als wir diese rechtsstaatlichen Mittel zur Kontrolle der kritikwürdigen Rechtsprechung einsetzten. Mit dem Beitrag vermitteln wir einen Eindruck vom Amts- und Rechtsverständnis höchster Repräsentanten unserer Demokratie.

Link zum vollständigen Beitrag vom 30.07.2010:
Kontrolle der Rechtsprechung des BGH zu Energiepreisen