Wie CLEANSTATE berichtete, trat der
Anlagenhersteller GROB Mindelheim
völlig unerwartet einen Patentstreit gegen seinen Großkunden
Volkswagen
los.
Im vergangenen Jahr erhielt GROB noch den
VW
Group Award für
unternehmerische Leistungen. Im Frühjahr erhob GROB, vertreten
durch die Kanzlei Pfister & Pfister aus München, Klage gegen
Volkswagen und griff damit nach einem
DSG Patent zur Produktion der
neuen Doppelkupplungsgetriebe bzw. Direktschaltgetriebe von VW mit der
internen VW-Bezeichnung DQ-250.
Am 26. März 2008 informierte Volkswagen den Erfinder des Patents,
Holger Sprenger aus Espenau, über die Klage der GROB Werke
Mindelheim. Dieser wiederum wies Volkswagen umgehend auf die
eindeutigen Einkaufsbedingungen hin, die einen solchen Angriff
ausschließen und die ihm als ehem. stellv. Abteilungsleiter von
VW bekannt sind.
Bereits eine Woche später versuchte VW, vertreten durch die CBH
Rechtsanwälte Prof. Dr. Kurt Bartenbach und Dr. Soenke Fock aus
Köln, mit dieser GROB Klage die Erfindervergütung für
Sprengers Erfindung mit einem vermeintlichen Risikoabschlag um 80 % zu
reduzieren.
CLEANSTATE wurde über Holger Sprenger auf diesen Fall aufmerksam,
recherchierte und berichtete am
15.4.2008 und
29.04.2008 darüber.
Der Fall ist in der internationalen Automobilindustrie einzigartig
angesichts der Tatsache, dass hier ein Anlagenhersteller seinem eigenen
Kunden nachträglich einen Patentstreit zu maschinellen
Vorrichtungen aufzwingt, die er selbst nach Kundenangaben geliefert hat.
Auch VW Vorstandschef Prof. Dr. Martin Winterkorn wurde von CLEANSTATE
persönlich mit diesem Fall konfrontiert. Im Rahmen der
Hauptversammlung am 24. April 2004, bestätigte Winterkorn selbst,
auf Nachfrage des 1. Vorsitzenden Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz,
dass GROB die vertraglichen Bedingungen von VW bekannt sind.
Bereits am 8. Mai 2008, keine 2 Wochen nach diesem Ereignis, der
Konfrontation Winterkorns und der
CLEANSTATE -
Veröffentlichung zu
diesem Fall ruderte der Anlagenhersteller GROB zurück und hat die
Klage gegen das Patent zurückgenommen.
Nun kann Holger Sprenger als Erfinder des Patents auch weiterhin mit
Arbeitnehmererfindungszahlungen von VW rechnen, die durch die GROB
Klage zunächst gefährdet erschienen. Der Versuch von
Volkswagen und den CBH Rechtsanwälten Bartenbach und Fock aus
Köln, die von GROB eingereichte Klage zu nutzen, um den
Erfindungswert zu mindern, ist gescheitert.
gez.
Prof. Dr.-Ing.
Hans-Joachim Selenz
1.Vorsitzender CLEANSTATE
e.V.
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Quelle und Seiteninformation
URL der Pressemitteilung: http://www.cleanstate.de/Pressemitteilung_19_10_2008.html
URL als PDF: http://www.cleanstate.de/PRESSEMITTEILUNG_CLEANSTATE_19_10_2008.pdf
Pressemitteilungen http://www.cleanstate.de/Presse.html
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