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Energiepreise
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Kontrolle der Rechtsprechung des BGH zu
Energiepreisen Ein bedeutendes Merkmal einer Demokratie ist ihre Rechtsstaatlichkeit, die wiederum wesentlich durch die Gewaltenteilung geprägt wird. Unter Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung der staatlichen Macht auf die 1. Gewalt: Gesetzgebung (Legislative), die vom Parlament wahrgenommen wird 2. Gewalt: ausführende Gewalt (Exekutive), die aus Regierung und Verwaltung besteht 3. Gewalt: Rechtsprechung (Judikative), die von Richtern ausgeübt wird. Nach Udo Hochschild stellt die Gewaltenteilung die Kernstruktur des Rechtsstaates dar, während eine Machtkonzentration bei nur einer Staatsgewalt in die Tyrannei führt. Richter genießen nach Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes Unabhängigkeit und sind „nur dem Gesetz unterworfen”. Der bedeutsame Absatz 1 von Artikel 97 zur Unabhängigkeit der Richter lautet vollständig: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.”
Die Energiepreisrechtsprechung des VIII. Zivilsenats verlangt nach Konsequenzen für die verantwortlichen Richter. Cleanstate stellte bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, forderte Disziplinarmaßnahmen bei der zuständigen Dienstaufsicht beim BGH und dem BMJ und beim Deutschen Bundestag eine verfassungsrechtliche Prüfung durch eine Richteranklage. Eine Übersicht der Versuche, die BGH-Richter für ihre skandalösen Urteile zur Rechenschaft zu ziehen, vermittelt die folgende Grafik. Es ist erschütternd, mit welch oberflächlichen Antworten unsere umfassend begründeten Anträge zurückgewiesen wurden. Keine der zuständigen Stellen setzte sich inhaltlich mit den vorgetragenen Argumenten auseinander. Die Antwortschreiben bestehen in den entscheidenden Passagen aus hohlen Phrasen, die wir aus vielen Einstellungsbescheiden deutscher Staatsanwälte und Justizministerien kennen, sobald es um Delikte der Rechtspflege geht. Einige Mandatsträger wie die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger leugnen sogar, welche Möglichkeiten ihnen ihr Amt und ihr Mandat laut Verfassung verleihen. Die Untätigkeit der Verantwortlichen schafft Raum für Justizwillkür und einen oligarchischen Richterstaat, wie ihn der renommierte Rechtsmethodiker Professor Bernd Rüthers seit Jahren anprangert, siehe z. B. seinen Vortrag „Rechtsdogmatik und Rechtspolitik unter dem Einfluß des Richterrechts“ an der Universität Trier am 30. Juni 2003. Wenn sich Richter wie viele Politiker von mächtigen Energiekonzernen abhängig machen lassen, besteht die Gewaltenteilung nur noch auf dem Papier - und die Rechtsstaatlichkeit ist aufgehoben. Die Abhängigkeit der Justiz hat erhebliche ökonomische Konsequenzen, wie die beiden Wirtschaftsprofessoren Lars P. Feld und Stefan Voigt 2003 in einer empirischen Studie über 80 Länder zeigten: die Wachstumsrate eines Landes erhöht sich um 1,5 bis 2,1 %, wenn eine sehr abhängige Justiz dauerhaft durch eine sehr unabhängige Justiz ersetzt wird. Diese Veränderung allein würde eine Verdoppelung des Einkommens nach 33 bis 47 Jahren zur Folge haben, siehe zur Herleitung im Detail unter „Economic Growth and Judicial Independence: Cross Country Evidence Using a New Set of Indicators“. Bei den
Energiepreisen sind die
Folgen des Justizversagens für jeden Energieverbraucher direkt
spürbar. Schauen
Sie, wie sich Ihre persönliche Energierechnung seit der
sogenannten Liberalisierung
der Energiemärkte 1998 bis heute entwickelt hat. Selbst wenn
Sie die
gestiegenen Energiesteuern und die Erhöhungen der Mehrwertsteuer
herausrechnen,
können Sie sich die Gewinnexplosion der großen
Energiekonzerne leicht erklären.
Dazu müssen Sie nicht einmal eine Kurzstudie kennen, z. B. die von
Professor
Uwe Leprich vom Februar 2009 mit dem Titel „Stromwatch
2: Die vier deutschen Energiekonzerne“. strafrechtliche
Verantwortung
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