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 zurück                  Schreiben an BMJ vom 10.02.2010              

 

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         Fürstenauer Straße 17 
          An                                                                                              31224 Peine Woltorf
          Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
          MdB und Bundesministerin der Justiz                                           Tel.  05171 - 82997
          Deutscher Bundestag                                                                   Eingetragen im Vereinsregister
                                                                                                             beim
          Platz der Republik                                                                       Amtsgericht Hildesheim
                                                                                                             Registerabteilung Peine
          11011 Berlin                                                                               Nr. NZS - VR 160525
                                                                          
                                                                                                             Peine. den 10.02.2010
                                                                                                

Betrifft: Richterklage gegen den VIII. Zivilsenat des BGH wegen      
Rechtsbeugung u.a. im Urteil VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008                                       

 

            Sehr geehrte Frau Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger,

am 30.9.2009 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Resolution 1685 (2009) zum politisch motivierten Missbrauch der Strafjustiz in Mitglied-staaten des Europarates. Für Deutschland stellt die Resolution in Punkt 4.2.2 fest, dass die Unabhängigkeit der Richter nach dem Gesetz wie in der Praxis geachtet wird, doch dass es zu einer beträchtlichen Erosion ihres Sozialstatus gekommen ist. Deshalb fordert die Resolution in Punkt 5.4.2 eine allmähliche Anhebung der Gehälter von Richtern und Staatsanwälten.   Die Forderung erläuterten Sie als Berichterstatterin des Ausschusses für Recht und Menschenrechte im Europarat wie folgt, siehe Abschnitt 61 in „Dok. 11993“ vom 7.8.2009: „Im Hinblick auf die Frage der Gehälter stimme ich den Vertretern der Richter und Staatsanwälte zu, dass eine angemessene Bezahlung einen notwendigen Bestandteil des Schutzes vor unzulässigen äußeren Einflüssen darstellt. Sinken die Vergütungen zu tief ab, droht die Gefahr der Korruption – einer Krankheit, die zu heilen weitaus schwieriger ist als sie zu verhüten. Außerdem könnten angehende Richter und Staatsanwälte sich ohne anständige Bezahlung auf allen Ebenen des Gerichtswesens unter dem wirtschaftlichen Zwang fühlen, sich durch Gefälligkeiten gegenüber den Machthabern für Beförderungen ins Gespräch zu bringen.“

Offenbar kommt die dringend erforderliche Erhöhung der Richter-Gehälter zu spät. Einige Richter haben sich schon in finanzielle Abhängigkeit begeben und urteilen in der Folge im Sinne ihrer Geldgeber. Am 22.10.2007 berichtete das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ in seiner Ausgabe 43/2007 über „Energiepreise – Zeuge der Angeklagten“ über die seltsame Nebenbeschäftigung von Wolfgang Ball. Ball, der Vorsitzende Richter am VIII. Zivilsenat des BGH, erklärt der Energiebranche auf teuren Seminaren, was bei Tariferhöhungen beachtet werden muss. In dem Spiegel-Artikel heißt es:
“Die Argumente des Gerichts präsentierte Wolfgang Ball vor wenigen Wochen noch einmal ‘leitenden Mitarbeitern’ der Energieversorger. Für ein Honorar im "üblichen Rahmen", so Ball. Gleich nach dem Urteil war der Seminarveranstalter Euroforum an Ball herangetreten. Zusammen mit der Düsseldorfer Kanzlei Clifford Chance warb er mit Balls Foto und unter dem Motto: ‘Gute Chancen für Gasversorger bei Gaspreiserhöhungen!’ Für einen Beitrag von 1605 Euro lernten die Teilnehmer ‘die gerichtsfeste Ausgestaltung von Preisänderungs-klauseln’ und ‘den Umgang mit Widerspruchskunden’.
Ball war der Stargast, eine Art Zeuge der Angeklagten. Mit seiner Urteilsbegründung war er den Argumenten gefolgt, die die Energieriesen seit Jahren lancieren. Mit Hilfe von Großkanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer und Clifford Chance pflanzten sich diese Argumente in Gutachten und Aufsätzen als vermeintlich herrschende Meinung fort.
Ob er so einen Auftritt nicht bedenklich finde? Eine Befangenheit, lässt Wolfgang Ball ausrichten, könne er bei der Sache nicht erkennen. Beschränkungen für Auftritte von Bundes-richtern bei Veranstaltungen seien ihm nicht bekannt, so Ball, solche Auftritte seien zudem ‘nicht ungewöhnlich’ ”.


Die Nebentätigkeit von Richter Ball als hoch bezahlter Referent der Energiewirtschaft gefährdet seine Unabhängigkeit und nährt den Verdacht, die Rechtsprechung ließe sich eventuell manipulieren. Wir haben die Urteile des VIII. Zivilsenats am BGH zur Billigkeit von Energiepreisen näher untersucht, vgl. in der Anlage die beiden umfangreichen Kritikschriften zur sogenannten Preissockel-Theorie und zum Kartellrechts-Verständnis des VIII. Zivilsenates. Nach unserer Einschätzung hat der VIII. Zivilsenat unter Vorsitz des Richters Wolfgang Ball mit den drei Leitsatz-Entscheidungen VIII ZR 144/06 vom 28.3.2007, VIII ZR 36/06 vom 13.6.2007 und VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008 einseitig und willkürlich zu Gunsten der Energieversorger geurteilt. Diese „Urteils-Trilogie“ ist von dem klaren Ziel geprägt, die Energiepreise einer umfassenden Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB zu entziehen und damit die enormen Gewinne der Energieversorger zu sichern.

Sowohl vom Urteilsergebnis her als auch durch die Urteilsbegründungen lässt sich zeigen, dass der VIII. Zivilsenat des BGH die Bindung an Recht und Gesetz aufgegeben und selbst die Rolle des Gesetzgebers übernommen hat. Mit gesetzwidrig unbegrenzten Auslegungen entwickelte der Senat unter Vorsitz von Richter Ball das Kartellrecht und § 315 BGB fort.  Die genannten BGH-Urteile dienen allein den Interessen der Energiewirtschaft und lassen weitgehend schutzlose Energieverbraucher zurück. Durch die Missachtung der Gesetzes-bindung verstößt der VIII. Zivilsenat gegen die Gewaltenteilung, die zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört. Entgegen den Grundprinzipien des Grundgesetzes verweigert der VIII. Zivilsenat den Energieverbrauchern einen wirkungsvollen Rechtsschutz, vgl. Abschnitt 3.3 in der Kritik am Kartellrechts-Verständnis vom 4.2.2010.

Deutsche Richter sind nach Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht nur unabhängig, sondern auch „nur dem Gesetz unterworfen”. Der bedeutsame Absatz 1 von Artikel 97 zur Unabhängigkeit der Richter lautet vollständig: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.” Nach Artikel 20 Absatz 3 ist die Rechtsprechung „an Gesetz und Recht gebunden”. Um die Bindung des Richters an Recht und Gesetz sicherzustellen, ist der Richter auf drei Arten für sein Handeln verantwortlich:

Verantwortlichkeit    Tatbestand    gesetzliche Grundlage
strafrechtlich    Rechtsbeugung    § 339 Strafgesetzbuch
disziplinarrechtlich    Amtspflichtverletzung    § 26 Deutsches Richtergesetz
verfassungsrechtlich    Verfassungsverstoß    Art. 98 Abs. 2 und 5 Grundgesetz

Durch die Richteranklage nach Artikel 98 Absatz 2 des Grundgesetzes wird ein Richter als Verfassungsorgan verfassungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, es geht um verfassungs-rechtlichen Staatsschutz. Bei der Richteranklage handelt es sich um eine politisch-rechtliche Kontrolle, um das Volk vor pflichtvergessenen Richtern zu schützen. Ein Richter ist zur Treue gegenüber den Grundsätzen des Grundgesetzes verpflichtet und soll sein Amt im Geist der Demokratie ausüben. Nach dem Amtlichen Bericht von Georg August Zinn im Parlamentarischen Rat soll die Richteranklage „Gewähr dafür bieten, daß der Richter die ihm anvertraute ungewöhnliche und nach der fachlichen Seite nicht kontrollierbare Machtbefugnis im Sinne des Volkes, von dem er sie erhalten hat und in dessen Namen er sie ausübt, verwaltet.” Nach Carlo Schmid hat ein Richter „gerade weil er so unabhängig ist, mehr Sorgfalt in seinem Amt anzuwenden als irgendjemand anders, und er muß es sich gefallen lassen, daß man ihm peinlichere Fragen stellt als irgendjemand anderem.” Dem Richter wird als Repräsentanten des Volkes auf dem Gebiet der rechtsprechenden Gewalt die demokratische Vertrauensfrage gestellt, und zwar in Bezug auf die Verhaltensweisen, die in seiner Tätigkeit zutage getreten sind.

Die Richteranklage ist nicht auf schuldhafte Verfassungsverstöße beschränkt, sie ist auch ohne Vorsatz und sogar ohne grobe Fahrlässigkeit des Richters zulässig. Es ist auch nicht erforderlich, was Roman Herzog im Grundgesetzkommentar von Maunz/Dürig/Herzog/ Scholz zum Artikel 98 des Grundgesetzes in Randnummer 26 ff. behauptet, nämlich dass ein Richter in seinem Verhalten eine „aggressiv-kämpferische Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes erkennen läßt.” Diese Behauptung von Roman Herzog widerlegt der Kommentar von Umbach auf über vier Seiten sehr ausführlich und eindrucksvoll, siehe Randnummer 54 – 73 zu Artikel 98 (Rechtsstellung der Richter) in Umbach, Dieter C. / Clemens, Thomas (Hrsg.): Grundgesetz, Mitarbeiter-kommentar und Handbuch, Band II, 2002.

Wir fordern Sie auf, im Deutschen Bundestag eine Mehrheit für den Antrag nach Art. 98 Abs. 2 GG zu suchen, dass das Bundesverfassungsgericht anordnet, die beteiligten Richter des VIII. Zivilsenats wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes zu entlassen. Was den Vorsatz angeht, so belegt nach unserer Ansicht die Qualität der Rechts-verstöße in der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates sogar eine Absicht im Sinne des dolus directus 1. Art, vgl. Seite 22 – 23 der Kritikschrift zum Kartellrechts-Verständnis des VIII. Zivilsenats. Sofern Sie dazu ein Gutachten für erforderlich halten, empfehlen wir den inzwischen emeritierten Potsdamer Rechtsprofessor Dieter C. Umbach. Professor Umbach hatte bereits 1995 gemeinsam mit dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, eine entsprechende Stellungnahme zur Richteranklage angefertigt. Damals ging es um den Mannheimer Richter Dr. Rainer Ortlet, der gegen den früheren NPD-Vorsitzenden Günter Deckert ein umstrittenes Urteil gefällt hatte.


Mit freundlichen Grüßen


Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
1.Vorsitzender CLEANSTATE e.V.

Anlagen:
  • Kritik an der Preissockel-Theorie des Bundesgerichtshofes zu § 315 BGB vom 14.1.2010 mit Pressemitteilung dazu
  • Kritik am Kartellrechts-Verständnis des VIII. Zivilsenats am Bundesgerichtshof vom 4.2.2010 mit Pressemitteilung dazu
  • Schreiben an den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Herrn Prof. Klaus Tolksdorf vom 10.02.2010
  • Schreiben an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 10.02.2010
 
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