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Volkswagen Hauptversammlung
Anträge
und Begründung Prof.Dr. Hans-Joachim
Selenz zur HV 2007
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Ordentliche Hauptversammlung der Volkswagen AG
am 19. April 2007 im
Congress Center Hamburg
Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Zu meiner Person: Mein Name ist
Hans-Joachim Selenz. Ich war Mitglied des Vorstands der Preussag AG,
der Engineering und Design AG und Vorstandsvorsitzender der Salzgitter
AG. - Über den Fall Sprenger war ich im Frühjahr 2005
erstmals mit Betrugsvorgängen bei VW in Berührung gekommen.
Herr Sprenger, ein engagierter Mitarbeiter der VOLKSWAGEN AG, hatte
zahlreiche bedeutende Erfindungen im Bereich der Getriebefertigung
gemacht. Auf der Basis seiner Ideen wurden nicht nur die
Produktionsmenge und Qualität der Getriebefertigung deutlich
erhöht, sondern gleichzeitig auch die Investitionen ganz erheblich
gesenkt. Die Anlagen im Werk Baunatal wurden nach Sprengers Plänen
und Ideen gebaut. Auf seinen Hinweis hin, dass seine Ideen umgesetzt
worden waren, prüfte die Konzernrevision Sprengers Entwicklungen
und stellte fest, dass angeblich keine Arbeitnehmererfindungen
umgesetzt waren. Daraufhin meldete Sprenger seine Erfindungen selbst
als Patent an. Mittlerweile ist er Inhaber von einem Dutzend
Schutzrechten und wird als Top-Erfinder des Patentinformationszentrums
PIZ in Kassel geführt. Da VW die Erfindungen jedoch nutzen wollte
und musste - die Anlagen arbeiteten ja bereits -, widersprach man den
Patenten vor Gericht mit der Begründung, sie seien nun doch
Arbeitnehmererfindungen. Bezahlen wollte man nicht.
Nachdem VW aber nun vor Gericht
scheiterte, werden aktuell die
Montagelinien in Kassel umgebaut. Ergebnis: Statt dem Erfinder seine
Vergütungen zu bezahlen und seine Erfindungen zu nutzen,
vernichtet man Millionenwerte, verringert die Produktionsmenge und
verschlechtert gleichzeitig auch noch den Qualitätsstand. Hier
werden, über den Gesamtkonzern gesehen, vom Vorstand Chancen in
Milliardenhöhe verspielt, von der verminderten Qualität und
den daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen ganz zu
schweigen. Dazu meine ersten Fragen:
1. Wie hoch sind die Kosten
für die o. g. Umbaumaßnahmen in
Baunatal?
2. Die Anlage VL 300 für
das stufenlose Multitronic-Getriebe war
für 240 Einheiten pro Tag geplant. Durch Sprengers Ideen wurde die
Produktion auf 750 Getriebe pro Tag verdreifacht bei Reduzierung der
Investkosten um 5 Millionen €. Wie hoch ist die Produktion heute?
3. Wie viel produziert die
Montagelinie DQ 250 für das
Direktschaltgetriebe, ausgelegt ursprünglich auf 1.000 Einheiten
pro Tag, heute mit der Sprenger-Lösung?
4. Wie hoch ist die derzeitige
Zukaufsmenge an entsprechenden Getrieben
pro Jahr im Konzern?
5. Wie hoch ist das
Einsparpotenzial bei Umrüstung aller
Getriebemontageanlagen des Konzerns auf die Sprenger-Lösungen?
6. Warum beschafft oder
beschaffte das Werk in Kassel trotz Kenntnis
dieser Lösungen für die Getriebe ML 310, VL 381 und DQ 200
aktuell wieder unproduktive und minderwertige Anlagen?
7. Warum erhält Herr
Sprenger nicht die ihm zustehenden
Vergütungen?
8. Wie hat sich die
Reklamationsrate bezüglich der
Getriebeschäden entwickelt?
Meine Damen und Herren, vor
einem Jahr berichtete ich Ihnen, dass
Ministerpräsident Wulff am 12. Januar 2006 den Vorschlag gemacht
hatte, den Mittellandkanal von oben in das VW-Verwaltungsgebäude
einzuleiten, um bei VW - so wörtlich - auszumisten. Sein
großes Vorbild dabei war Herkules aus der griechischen Sage - der
hat es dann aber auch gemacht. Herr Wulff sitzt aktuell immer noch auf
dem Misthaufen drauf. Meine Damen und Herren, damals wusste ich noch
nicht, dass drei Wochen, bevor Ministerpräsident Wulff diesen
bemerkenswerten Vorschlag gemacht hat, das LKA Niedersachsen und die
Staatsanwaltschaft Braunschweig dem Mist bei VW mindestens unmittelbar
auf die stinkende Spur gekommen waren. Am 19. und 20. Dezember 2005
wurde nämlich Herr Dr. Schuster im Rahmen einer Vernehmung von dem
o. g. sogenannten Strafverfolger intensiv verhört. Darüber
existieren zwei Protokolle über insgesamt 38 Seiten. Ich habe sie
jetzt, aber nicht durch eine undichte Stelle im LKA - damit da gar
keine Gerüchte aufkommen -, sondern von dem Anwalt von Herrn
Piëch, von Herrn Prinz; wie er die bekommen hat, sollte man
vielleicht einmal klären.
Meine Damen und Herren,
sicherlich ging es Ihnen bei den
Bemühungen der Justiz, die VW-Affäre aufzuklären, wie
mir - die Erklärungen über Täter und Motive machten
überhaupt keinen Sinn. Warum sollte ein Herr Hartz so mir nichts,
dir nichts Millionen ausgeben und Betriebsräte mit käuflichen
Damen versorgen, um sie zu Dingen zu veranlassen, die sie auch ohne
Geld und ohne die Millionen hätten machen müssen? Geld
bezahlt man in aller Regel doch nur dann, wenn Dinge gemacht werden
sollen, die man ohne Geld nicht machen würde. Das ist
einigermaßen logisch.
Außerdem ist es
völlig unmöglich, dass in einem
Unternehmen über mehr als zehn Jahre Betrugsvorgänge
ablaufen, ohne dass die Revision dies bemerkt. Ich weiß, wovon
ich rede, da ich als Chef der Salzgitter AG, wie üblich,
gleichzeitig auch Chef der Revision eines Großunternehmens war.
Inzwischen ist klar und auch
schriftlich belegt, meine Damen und
Herren, wie die Betrugsvorgänge bei VW abliefen. Die Revision
wurde schlichtweg abgestellt. Das war für jeden Manager, der sich
in einem derartigen Unternehmen auch nur ein wenig auskennt, bisher
schon die einzig logische Erklärung für die jahrelang
anhaltenden kriminellen Betrugsvorgänge in Vorstand und
Aufsichtsrat der VOLKSWAGEN AG. Ich lese Ihnen ein Zitat aus dem
Protokoll des Landeskriminalamts vor, damit Sie sich vorstellen
können, wie es tatsächlich abgelaufen ist. Herr Schuster sagt
dort auf Seite 12:
„Des weiteren hatte ich damals
bei Herrn Reinecke ... nachgefragt,“
- Herr Reinecke ist Leiter der
Revision -
„der mir ebenfalls
bestätigte, dass die Abrechnung so in Ordnung
sei“
- da ging es um die Bordell-
und sonstigen Rechnungen -
„und dass insbesondere die
Kostenstelle ‚1860 Vorstand Diverses‘ eine
Kostenstelle ist, bei der die Revision“
- jetzt hören Sie genau
zu! -
„nicht so genau hinguckt.“
Sie können sich das
nachher bei mir ansehen. Das ist aus dem
Originalprotokoll des Landeskriminalamtes Niedersachsen und der
Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 19./20. Dezember 2005.
Es ist an sich schon ein
Skandal, handelt es sich doch um das ganz
gezielte Schaffen rechtsfreier Räume, also krimineller Bereiche in
einer börsennotierten - in Ihrer - Aktiengesellschaft. Das
erfüllt den Tatbestand des § 129 Strafgesetzbuch, der Bildung
einer kriminellen Vereinigung, meine Damen und Herren. Der Bund
Deutscher Kriminalbeamter spricht auch im Fall Siemens mittlerweile von
organisierter Kriminalität.
Noch skandalöser ist
jedoch die Tatsache, dass die
Staatsanwaltschaft Braunschweig und auch das Landeskriminalamt in
Niedersachsen seit dem 19. Dezember 2005 nachweisbar von diesen
Betrugsvorgängen im Detail wussten. Ich habe aus den genannten
Gründen Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft, beim
Bundeskriminalamt, bei den europäischen Behörden und auch bei
der amerikanischen Börsenaufsicht SEC gestellt.
Meinen Antrag auf
Durchführung einer Sonderprüfung der
Revision der VOLKSWAGEN AG habe ich daher bereits im Vorfeld der
Hauptversammlung gestellt, ebenso einen Antrag auf
Überprüfung der beruflichen und privaten Geschäfte des
VW-Chefeinkäufers Garcia Sanz.
Fragen zu diesem Betrugskomplex:
1. Ist Herr Reinecke, der die
kriminellen Aktionen der Revision
durchführte, noch im Amt?
2. War der
Wirtschaftsprüfer KPMG, als er die finanziellen
Schäden der unternehmensinternen Korruption aufnahm, über den
kriminellen Hintergrund innerhalb der VW-Revision informiert?
Das zu diesem Komplex.
Meine Damen und Herren, am 16.
Juni 2006 hatte ich Gelegenheit, die
Fertigung des Zwillingsfahrzeuges Touareg/Cayenne am VW-Standort
Bratislava zu besichtigen. Ich tat dies in Begleitung
sachverständiger Vorstände und Geschäftsführer der
deutschen Automobil- und Zulieferindustrie. Die Gruppe war, gelinde
gesagt, völlig überrascht - um nicht zu sagen: entgeistert -,
zu sehen, dass sich der Cayenne dem Ende des Montagebandes in exakt
demselben Fertigungszustand näherte wie der Touareg. Dann bekam er
jedoch keinen Motor und auch keine Räder. Der ansonsten komplett
fertige Wagen wurde stattdessen auf eine Palette montiert. Auf die
drängenden Fragen der darob entsetzten Fachleute erklärte man
schließlich, Porsche wolle das so, damit der Eindruck einer
Rohkarosse vorgetäuscht werde. - Der VW-interne Spruch für
diesen groben Betrug lautete dementsprechend in Bratislava: „Vier
Schrauben - und der Porsche ist fertig.“ Die Porsche-Fabrik in Leipzig,
meine Damen und Herren, ist somit eine reine Tarnanlage, um zu
vertuschen, dass der Porsche Cayenne tatsächlich von VW gefertigt
wird und auch nicht in Deutschland, sondern in der Slowakei. Nach -
zugegebenen - pointierten Aussagen von VW-Mitarbeitern ist der
Kaffeeumsatz bei Porsche in Leipzig höher als der Umsatz in der
Cayenne-Montage.
Meine Damen und Herren, wenn
sich dieses Faktum herumspricht, dass der
Porsche Cayenne nicht „Made in Germany“ ist, sondern, wie der
US-Amerikaner sagen würde, „Fake“ - also Fälschung oder
Täuschung - „from Slovakia“, möchte ich mir einmal die
Absatzzahlen in den USA ansehen. Die Löhne der slowakischen
VW-Mitarbeiter liegen auf Drittweltniveau bei ca. 15 % der Wolfsburger
Löhne. Dafür arbeiten die slowakischen Mitarbeiter 42 Stunden
pro Woche in Vierschichtbesetzung. Porsche verdient auf diese Weise
nach VW-internen Angaben z. B. beim Cayenne Turbo S bis zu 50.000 € pro
Fahrzeug.
Insgesamt soll allein der
Cayenne-Verkauf - ebenfalls nach VW-internen
Angaben; Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich die
Herren nicht nenne, die mir die Zahlen genannt haben - der Firma
Porsche ca. 4,5 Milliarden € in die Kasse gespült haben. Das
entspricht in etwa den Aufwendungen der Firma Porsche - an der Herr
Piëch persönlich beteiligt ist -, um die Firma zu kaufen -
nämlich VW -, deren Interessen Herr Piëch als Vorstand und
Aufsichtsrat laut Aktiengesetz eigentlich vertreten sollte.
Für Porsche brachte dieses
Täuschungsmanöver
Milliardengewinne auf Kosten von VW. VW bestritt nämlich einen
Großteil des Entwicklungsaufwandes - davon weiß ich eine
ganze Menge - und bezahlte den weitaus größten Teil der
Entwicklungskosten. Wie in Bratislava jederzeit zu besichtigen, stellte
VW sogar noch die Montagelinie. Ein perfektes Geschäft für
Porsche, aber definitiv nicht für VW! VW hätte das Projekt
nämlich sehr viel besser und sinnvoller mit Audi machen
können bzw. machen müssen, wie der Erfolg des Q7 zeigt, der
ebenfalls in Bratislava vom Band rollt. Mit dem Porsche Cayenne hat man
stattdessen ein unmittelbares Konkurrenzmodell angeschoben und dem
Volkswagen Konzern somit sogar schweren Schaden zugefügt.
Dazu abschließend
folgende Fragen:
1. Wie hoch ist der Gewinn von
VW bei der Touareg-Fertigung?
2. Welche Betriebsräte
bzw. externen Arbeitnehmervertreter haben
in ihrer Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats der VOLKSWAGEN AG dem
Geschäft in dieser Form zugestimmt? Ich bitte dabei um eine
namentliche Aufstellung.
So weit meine
Ausführungen, meine Damen und Herren, und die
Fragen, die sich daraus ergeben.
Ich hatte im Vorfeld noch zwei
Anträge gestellt - noch mehr, aber
es sind dann zwei Anträge aufgenommen worden. Die sind auch im
Internet dargestellt worden. Ich frage jetzt den Notar, ob ich diese
Anträge hier noch vorlesen soll, damit sie entsprechend in den
Verlauf der Hauptversammlung mit aufgenommen werden können. Das
kann ich gerne machen.
Zusätzlich habe ich noch
zwei Anträge gestellt, erstens einen
Antrag auf Sonderprüfung der Entwicklungs- und Fertigungskosten
beim Cayenne-Projekt von VW für Porsche und zweitens einen Antrag
auf Sonderprüfung der künftigen Geschäftsbeziehungen
zwischen VW und Porsche. Wie ist damit zu verfahren? Ich möchte
das hier vom Notar hören. - Meine Damen und Herren, ich lese das
ganz kurz vor, damit Sie zumindest wissen, was ich beantragt habe:
„Antrag auf Sonderprüfung
der Konzernrevision
Ich beantrage nach § 142
Abs. 1 des Aktiengesetzes, die Wengert AG
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Friedinger
Str. 2, Singen, als Sonderprüfer für das Risikomanagement des
Volkswagen-Konzerns einzusetzen und einen Prüfungsschwerpunkt in
die Funktionsfähigkeit der internen Revision zu legen.
Die Sonderprüfung soll
gesellschafts- und strafrechtliche Aspekte
sowie gegebenenfalls die Schadenersatzpflicht des Vorstandes und
Aufsichtsrates gegenüber der VOLKSWAGEN AG berücksichtigen.
Die Sonderprüfung soll
darüber hinaus konkrete personelle und
organisatorische Vorschläge dafür entwickeln, wie die interne
Revision die VOLKSWAGEN AG zukünftig vor Organisierter
Kriminalität im Sinne von § 129 StGB geschützt werden
kann, insbesondere auch dann, wenn diese Organisierte Kriminalität
von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates verübt wird.
Begründung:
Ich glaube, jeder von Ihnen,
der nur die Presse mitverfolgt hat und
eben meine Ausführungen gehört hat, kann sich das ableiten.
Aber ich möchte jetzt hier auch verfahrenstechnisch keinen Fehler
machen, dass nicht gesagt wird „Sie haben bestimmte Passagen nicht
vorgelesen, die Sie hätten vorlesen müssen“. Demzufolge
frage ich, ob ich mit diesem Antrag weiter fortfahren soll. -
Vielleicht zu den Punkten in
der Begründung:
Die Konzernrevision der
VOLKSWAGEN AG hat in den vergangenen Jahren
trotz Kenntnis diverser betrügerischer Vorgänge im Konzern
selbst nie Anlass zu ernsthaften Beanstandungen gefunden. Von folgenden
Vorgängen war die interne Revision von VW unter Leitung von
Diplomkaufmann Bodo Reinecke informiert, ohne tätig zu werden:
– die
Sex-Affären des
Betriebsrates/Aufsichtsrates auf Kosten des Konzerns spätestens ab
dem Jahr 2000, ausweislich des Landeskriminalamtes Niedersachsen
– den Aufbau
eines VW-Konzern-Bordells in der
Kurt-Schumacher-Straße in Braunschweig
– die
missbräuchliche Verwendung von
Konzernvermögen zur systematischen Bestechung des Betriebsrates
durch Vorstandsmitglied Hartz im Auftrag des Vorstandsvorsitzenden und
späteren Aufsichtsratsvorsitzenden Piëch ab dem Jahr 1993
– die
systematische Zweckentfremdung von
Finanzmitteln aus dem Investitionsbereich in dreistelliger
Millionenhöhe, über die ich im Schwarzbuch VW
ausführlich berichtet hatte, spätestens seit dem Jahr 2003
– der von
einem Informanten der Polizei angezeigte
Verkauf von Arbeitsplätzen bei der VOLKSWAGEN AG
- man spricht von „Bakschisch“ -
durch den Betriebsrat Bernd
Reich aus Hannover, über den der STERN
im Jahre 2005 unter dem Titel „5000 Mark pro Job“ berichtete, ab dem
Jahr 2000. Derselbe Betriebsrat arbeitete später als Transporteur
für die Damen, welche sich in dem VW-Konzern-Bordell in
Braunschweig u. a. mit den Herren Hartz und Volkert trafen.
– die
Geschäftsbeziehungen von VW mit Firmen aus
dem Umfeld der Familien Porsche - Piëch.
Die Revision der VOLKSWAGEN AG
ist offensichtlich nicht in der Lage,
ihren Überwachungs- und Prüfungsauftrag innerhalb eines
Risikomanagementsystems ordnungsgemäß auszuüben, oder
sie wird systematisch daran gehindert.
Das ergibt sich aus dem
Protokoll des Landeskriminalamtes und der
Staatsanwaltschaft Braunschweig.
Dabei muss der Vorstand nach
§ 91 Abs. 2 Aktiengesetz „geeignete
Maßnahmen treffen, insbesondere ein Überwachungssystem
einrichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende
Entwicklungen früh erkannt werden“.
Da die zuständige
Staatsanwaltschaft in Braunschweig in einigen
relevanten Betrugsfällen innerhalb des Konzerns diese Revision mit
der „Prüfung“ beauftragte
- das ist die Krönung der
ganzen Veranstaltung -,
anstatt selbst tätig zu
werden,
habe ich schon damals, als ich
den Antrag gestellt habe, auch
diesen Antrag an die
Generalbundesanwaltschaft und an die BaFin, die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, geschickt.
Das zu dem Antrag auf
Sonderprüfung der Konzernrevision.
Dann zu dem
Antrag auf Sonderprüfung
der VW-Aufträge an die Event-Agentur
Conteam und die brasilianische Firma Aquanálise durch
VW-Vorstand Francisco Javier Garcia Sanz.
Begründung:
In der Sendung vom 11. Juli
2005 berichtete der Bayerische Rundfunk in
der ARD-Sendung „Report“ über „Das Modell Volkswagen - Wie es sich
Manager gut gehen lassen“ folgendes:
„Doch es gibt noch ganz andere
Beispiele aus dem Vorstandsbereich:
Etwa Francisco Garcia-Sanz. Der Einkaufs-Vorstand hat
Millionen-Aufträge an die Event-Agentur Conteam vergeben. Die
Firma
gehörte seinem Schulfreund Juan Sancha. Die beiden hatten zum
Zeitpunkt der Auftrags-Vergabe 2002, wie der Grundbuch-Eintrag belegt,
auch noch eine gemeinsame Firma: die HGV-Immobilien-GbR. Die vermietet
zu hohen Preisen ein Bürogebäude an die
Conteam-Event-Agentur. Aufträge von Volkswagen gegen Mietzahlungen
an einen VW-Vorstand?“
In Heft 8/2006 vom 20.2.2006
berichtete das Nachrichtenmagazin SPIEGEL
in dem Artikel „Affären: Der doppelte Klaus“ darüber, dass
die brasilianische Firma Aquanálise an Volkswagen do Brasil zu
zeitweise höheren Preisen als die Konkurrenz
Reinigungsflüssigkeit verkauft habe. Der Auftrag an
Aquanálise ist nach Angaben des SPIEGEL auf Wunsch von Herrn
Klaus Volkert durch persönlichen Einsatz des Einkaufsvorstandes
Sanz zu Stande gekommen. Der von Volkert empfohlene Repräsentant
der Firma Aquanálise, ein Herr Rogério, ist der Bruder
von Adriana Barros, der Geliebten Volkerts.
Ich beantrage nach § 142
Absatz 1 des Aktiengesetzes, die Wengert
AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
Friedinger Str. 2 in Singen als Sonderprüfer für die
Geschäftsbeziehungen des Volkswagen-Konzerns mit der
Event-Agentur Conteam und mit der brasilianischen Firma
Aquanálise einzusetzen. Insbesondere ist zu prüfen,
inwieweit die Geschäfte zu marktüblichen Konditionen und
nicht mit Nachteilen für den Volkswagen-Konzern durchgeführt
wurden. Die Sonderprüfung soll gesellschafts- und strafrechtliche
Aspekte sowie die Schadenersatzpflicht des Vorstandes Francisco Javier
Garcia Sanz gegenüber der VOLKSWAGEN AG berücksichtigen.
Kopien sind an die
Generalbundesanwaltschaft, das BaFin und in diesem
Fall auch an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die sich auch
mit Betrugsvorgängen im Einkaufsbereich von VW beschäftigt,
gegangen.
Das waren die Anträge, die
ich im Vorfeld gestellt habe.
Dann habe ich noch zwei
Anträge gestellt, die mittlerweile
hoffentlich beim Notar angekommen sind.
Es geht um den
Antrag auf Sonderprüfung
der Entwicklungs- und Fertigungskosten
beim Cayenne-Projekt von VW für Porsche
Ich beantrage nach § 142
Abs. 1 des Aktiengesellschaft, die
Wengert AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
Friedinger Str. 2 in Singen als Sonderprüfer für die
Entwicklung und Fertigung des Porsche Cayenne und des VW Touareg im
Volkswagen-Konzern einzusetzen. Insbesondere ist zu prüfen,
inwieweit die folgenden Geschäfte zu Marketingkonditionen und
nicht mit Nachteilen für den Volkswagen Konzern durchgeführt
wurden:
1. Entwicklung des Sport
Utility Vehicles (SUV) Cayenne/Touareg,
insbesondere Verteilung der Investitionskosten zwischen VW und Porsche
für ein für Porsche völlig neuartiges Fahrzeugkonzept,
Nutznießer der Entwicklungsaufträge und schließlich
Verteilung der Nutzungsrechte bzw. Lizenzen an den entwickelten
Fahrzeugkomponenten.
2. Fertigung des Sport Utility
Vehicles Cayenne/Touareg in Bratislava,
Verteilung der Investitionskosten zum Aufbau der Fertigungslinien,
Verteilung des Risikos, bestehende Fertigungskapazitäten
auszulasten, und Verteilung der Qualitätsrisiken. Insbesondere
ist die Entwicklung der Geschäfte in den letzten zehn Jahren nach
Umsatz pro Jahr darzustellen. Ferner ist detailliert zu beschreiben,
wer die zugehörigen Verträge geprüft hat und Nachteile
für VW zu verantworten hat. Es ist darzulegen, dass die gleichen
Geschäfte bei VW mit Dritten außerhalb des Umfeldes von
Porsche üblich sind, also bei technologischen Entwicklungs- und
Fertigungsvorhaben zwischen zwei Automobilherstellern.
Die Sonderprüfung soll
gesellschafts- und strafrechtliche Aspekte
sowie die Schadenersatzpflicht des Vorstandes und des Aufsichtsrats
gegenüber der Volkswagen AG berücksichtigen, insbesondere
1. ob die für VW
nachteiligen Geschäfte mit Porsche als
verbotene Unterstützung des Aktienerwerbs nach § 71 a
Aktiengesetz zu bewerten sind,
2. ob die für VW
nachteiligen Geschäfte mit Porsche als
verbotene Einlagerückgewähr im Sinne von § 57
Aktiengesetz zu bewerten sind, und
3. ob der
Großaktionär Land Niedersachsen Porsche schon
heute VW im Sinne von § 17 Abs. 1 Aktiengesetz beherrscht.
Die formale Begründung
brauche ich, glaube ich, nicht vorzulesen.
Das ergibt sich. Ein Antrag auf Sonderprüfung muss nicht in der
Tagesordnung besonders angekündigt werden, weil er vom
Tagesordnungspunkt 3 - Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes - und vom Tagesordnungspunkt 5 -
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats - gegenständlich mitumfasst ist (vgl. Münchener
Kommentar zum Aktiengesetz).
Die zu prüfenden
Vorgänge, soweit sie vor dem 1. Januar 2006
liegen, reichen aufgrund ihrer Dauerwirkung in den Entlastungszeitraum
01.01.2006 bis 31.12.2006 hinein. Sowohl Schadensersatzansprüche
der Aktionäre gegen Vorstand und Aufsichtsrat als auch personelle
Konsequenzen hinsichtlich einzelner Organmitglieder, unter anderem die
Herren Pischetsrieder, Hartz, Winterkorn, Wiedekind und Piëch,
begründen die Bedeutung für das aktuelle Geschäftsjahr
2006, wie im Münchener Kommentar zum Aktiengesetz nachzulesen ist.
Inhaltliche Begründung:
Erstens. Entwicklungskosten im
Kooperationsprojekt Cayenne/ Touareg. Es
bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass die Entwicklungskosten für
den Geländewagen Cayenne/Touareg fair zwischen VW und Porsche
aufgeteilt wurden, wie es der Sorgfalt eines ordentlichen und
gewissenhaften Geschäftsleiters entspricht.
Zweitens. Ist die Nutzung der
Entwicklungsergebnisse aus Sicht von VW
mit den Unternehmensinteressen der VW AG vereinbar und entspricht sie
der zuvor beschriebenen Aufteilung der Entwicklungskosten?
Drittens. Kosten der
Lohnfertigung für Porsche. VW montiert in
seinem Werk Bratislava den kompletten Cayenne bis auf den Einbau
des Motors und den Anbau der Räder. Bei der Porsche-Fabrik in
Leipzig handelt es sich demnach um eine reine Tarnfabrik, die allein
der Verschleierung der Auslands- und Fremdproduktion dient und das
Label „made in Germany“ sowie die hohen Porsche-Verkaufspreise
rechtfertigen soll.
Davon konnte ich mich, wie ich
Ihnen schon erzählt habe, am 16.
Juni 2006 zusammen mit hochrangigen Automobilexperten bei einer
Werksbesichtigung in Bratislava selbst überzeugen.
Während Porsche
Rekordgewinne einfährt, meine Damen und
Herren, kämpft VW in Europa mit Überkapazitäten. VW
trägt für Porsche das Risiko der Kapazitätsauslastung
und montiert die Porsche-Fahrzeuge zu Osteuropalöhnen. Weitere
Details beschreibt der Gelsenkirchener Automobilexperte Ferdinand
Dudenhöffer in den VDI-Nachrichten vom 23. Dezember 2005 unter dem
Titel „Wendelin Wiedekings Erfolgsgeheimnis“.
So viel zu dem ersten Antrag,
den ich hiermit offiziell stelle.
Der zweite Antrag ist ein
Antrag auf Sonderprüfung
der künftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen VW und Porsche. Auch da beantrage
ich nach § 142 Abs. 1 des Aktiengesetzes, die Wengert AG,
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Friedinger
Str. 2 in Singen als Sonderprüfer für die bereits
existierenden vertraglichen Grundlagen der künftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Volkswagen-Konzern mit dem
Stuttgarter Porsche-Konzern und mit Unternehmen der Familien Porsche
und Kirch einzusetzen. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit
Entwicklung und Produktion des neuen Hybridmotors zu
marktüblichen Konditionen und nicht mit Nachteilen für den
Volkswagen-Konzern durchgeführt wurden und werden.
Ferner ist detailliert zu
prüfen und zu beschreiben, wer die
zugehörigen Verträge zwischen Porsche und VW bis dato
geprüft hat und die eventuellen Nachteile für VW zu
verantworten hat. Es ist darzulegen, dass die gleichen Geschäfte
bei VW auch mit Dritten außerhalb des Umfelds von Porsche
üblich sind.
Die Sonderprüfung soll
gesellschaftliche und strafrechtliche
Aspekte sowie die Schadenersatzpflicht des Vorstandes und des
Aufsichtsrats gegenüber der Volkswagen AG berücksichtigen,
insbesondere
erstens, ob der im Mai 2006 vom
VW-Aufsichtsrat eingerichtete Ausschuss
für Geschäftsbeziehungen mit Aktionären,
- der eben schon einmal
angesprochen wurde -
seine Funktionen erfüllt
und seinen Pflichten mit der gebotenen
Sorgfalt nachkommt;
zweitens, ob die Regelungen und
Kontrollmechanismen zu künftigen
Geschäften VW ausreichend vor Nachteilen schützen, und
drittens, ob die Kooperation
mit Porsche unter Berücksichtigung
der oben beschriebenen Marktforschung für VW ökonomisch
sinnvoll ist.
Die formale Begründung
entspricht der aus dem ersten Antrag.
Inhaltliche Begründung:
Bisherige Verschleierung von VW
im Geschäftsbericht. Im
Porsche-Geschäftsbericht 2005/2006 Seite 95 heißt es:
„Darüber hinaus entwickelt
Porsche in einer Kooperation mit VW und
Audi auf der Basis des Cayenne eine Hybridvariante, die bis zum Ende
des Jahrzehnts vorgestellt werden soll.“
Noch deutlicher beschrieb es
der Vorstandsvorsitzende Wendelin
Wiedeking im Geschäftsbericht 2004/2005. Auf Seite 5 ist zu lesen:
„Bis zum Ende des Jahrzehnts
werden wir deshalb einen Cayenne mit
Hybridmotor auf den Markt bringen, den wir gemeinsam mit dem
Volkswagen-Konzern entwickeln. Nur durch diese Partnerschaft lässt
sich im Übrigen das Projekt für Porsche ökonomisch
sinnvoll darstellen.“
Herr Dr. Wiedeking
äußerte dies in einem Grußwort an
die Porsche-Aktionäre unter dem Titel „Porsche sichert seine
Zukunft ab“.
Das ist wirklich schon fast zum
Lachen, dass er seine Aktionäre
von dem Nutzen des Porsche-Einstiegs bei VW überzeugen musste!
Während die gemeinsame
Entwicklung der zukunftweisenden
Hybridtechnik im Porsche-Geschäftsbericht dargestellt wird,
schweigt VW in seinem Geschäftsbericht 2006 dazu gegenüber
seinen Aktionären.
Haben Sie etwas gelesen? Ich
nicht.
Wird hier aufseiten von
Volkswagen schon wieder etwas verschleiert?
Die Frage stellt sich ganz
eindeutig.
Nach den bisherigen Erfahrungen
mit der Entwicklung und Fertigung des
Cayenne bei VW bestehen deshalb ernsthafte Zweifel daran, dass
erstens der Wettbewerb zwischen
VW und Porsche im Segment der
hochwertigen Baureihen vom Typ Touareg und insbesondere bei Audi eine
solch enge Zusammenarbeit in der Entwicklung des Hybridmotors erlaubt,
zweitens die Kooperation bei
der Entwicklung des Hybridmotors so
geregelt ist, wie es zwischen Dritten im Geschäftsleben eigentlich
üblich wäre,
drittens die Entscheidung, mit
Porsche bei Neuentwicklungen und deren
Fertigung zu kooperieren, den entgangenen Gewinn dafür
berücksichtigt, dass Porsche mit der gleichen Technologie wie VW
am Markt auftreten kann.
Es ist zu befürchten,
meine Damen und Herren, dass folgende Fragen
nicht mit der gebotenen Sorgfalt z. B. im Rahmen einer quantitativen
Marktforschung analysiert wurden.
Erstens. In welchem Umfang und
zu welchen Preisen hätten die
Porsche-Cayenne-Käufer einen VW-Touareg oder Audi Q7 gekauft,
falls Porsche keinen Cayenne im Angebot gehabt hätte?
Zweitens. In welchem Umfang und
zu welchen Preisen würden
potenzielle Käufer eines Porsche-Fahrzeugs mit Hybridantrieb ein
vergleichbares Fahrzeug von VW oder Audi kaufen, insbesondere dann,
wenn Porsche keinen solchen Motor anbietet, der im Grunde genommen,
wie Herr Wiedeking gesagt hat, für Porsche nur auf dem Rücken
von VW und mit Hilfe von VW für Porsche entwickelt werden kann?
Daran ist Herr Piëch eben persönlich wie seine
Familienmitglieder beteiligt und hat bei Porsche mit seinen
Familienangehörigen das komplette Sagen, mittlerweile auch bei
VW.
Drittens zur Zusammensetzung
dieses Ausschusses: Mit Frau Ellen Eller
und Herrn Michael Frenzel befinden sich bereits zwei ausgewiesene
Dilettanten in diesem vierköpfigen Ausschuss. Frau Eller ist
Angehörige der Industriegewerkschaft Metall und begleitet die
Korruption innerhalb des VW-Betriebsrates stumm und tatenlos.
Herr Dr. Frenzel, mein
früherer Kollege im Preussag-Vorstand, der
auch in diesem Ausschuss sitzt, ist laut Dokumenten - hören Sie
genau zu! - der Niedersächsischen Staatskanzlei von Herrn
Ministerpräsident Wulff ein Bilanzfälscher und
Wertevernichter der Preussag/TUI AG.
So viel zur Zusammensetzung
dieses Ausschusses.
Meine Damen und Herren, ich
danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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